Werte Gäste,
wir teilen Ihnen freundlichst mit, daß ab
01.01.2018
eine Kulturförderabgabe für Übernachtungen
nach den Satzungen der Stadt Erfurt
pro Gast und Übernachtungstag zu zahlen ist.
Die Kulturförderabgabe wird als örtliche Steuer
ausgewiesen.
Sie beträgt 5 % des Bruttopreises der Übernachtung.
Die Bemessungsgrundlage enthält keine Dienstleistungen
wie z.B. Frühstück.
Auf Ihrer Gesamtrechnung ist dann F/Ü aufgelistet.
Danke für Ihr Verständnis Ihr "Bed & Breakfastteam"
|